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Schießbetrieb beim Schützenverein – ein Aufreger!?
Martialische Szenerie (Polizist mit Schnellfeuerwaffe im Anschlag), reißerische Schlagzeile („Polizei-Schießtraining auf der Kippe“), fragwürdige Weglassungen von Fakten – die Lokalzeitung macht auf Boulevard. So aber werden komplexe Zusammenhänge verzerrt. Fakt ist: Das künftig reduzierte Schießtraining der Polizei beim Schützenverein in Schweinheim, so wie es die Sicherheitsbehörden selbst für ausbildungsgerecht halten, wird von der Stadtratsmehrheit tatsächlich nicht in Frage gestellt. Auch wird der Nutzerkreis für die vorgesehene Schießerweiterung an Vormittagen – wie von uns gefordert – jetzt vertraglich begrenzt und somit ein weiterer Schießtourismus möglichst vermieden.
Nach unserem Verständnis für Feiertage sollen zumindest die stillen Feiertage schießfrei bleiben. Die betroffene Bürgerschaft nimmt zurecht nicht hin, dass – wie zuletzt geschehen – am Ostersonntag unvermindert geschossen wird. Es muss daher eine für die Nutzer der Schießanlage verbindliche Feiertagsregelung vereinbart werden.
Wir stellen uns auch nicht grundsätzlich gegen eine Erweiterung des Bogenparcours, benötigen aber zu einer verantwortbaren Beschlussfassung hierzu aufgearbeitete Entscheidungsgrundlagen. Bislang fehlt eine naturschutzfachliche Bewertung. Die Zulässigkeit der Erweiterung muss nicht nur beiläufig, sondern verbindlich vorab geklärt werden, da der Schützenverein seine Zustimmung zur Regelung über die künftigen Schießzeiten von der Zulässigkeit der Erweiterung der Bogenschiessanlage abhängig macht. Ungeklärt ist auch noch, inwieweit ein dort freigegebener Wanderweg, der durch die Flächenerweiterung unmittelbar tangiert würde, vom Schießbetrieb beeinträchtigt wird. Auch hierzu muss die Verwaltung noch Informationen nachliefern.
Wenn die Verwaltung auf Grundlage der obigen Ausführungen eine vom Schützenverein jetzt akzeptierte Feiertagsregelung und zudem einen naturschutzrechtlich als zulässig geprüften Gestattungsvertrag zur Erweiterung der Bogenschiessanlage zur Beschlussvorlage bringt, kann dann in Abwägung der Interessen des Schützenvereins und der betroffenen Bürgerschaft ein für alle Beteiligten verträglicher Abschluss gefunden werden.
Thomas Gerlach, Stadtrat
Werner Elsässer, Stadtrat
Gerald Otter, Stadtrat