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Unabhängige Bürgervertretung (UBV) Aschaffenburg e.V.


Soziale Energieberatung und Mittelbereitstellung
zum Erwerb stromsparender Elektrogeräte

Gemäß meines Antrages vom 27.07.2022 erfolgt
am 19.04.2023 im großen Sitzungssaal
des Rathauses als Tagesordnungspunkt 2
des Umwelt, Klima- und Verwaltungssenates
(UKVS) ein Bericht über die Ausweitung der
„Sozialen Energieberatung“.
Ergebnis der Beratung ist häufig die Empfehlung
des Austausches stromintensiver älterer
Elektrogeräte, was sich Sozialhilfeempfänger/
innen aber nicht leisten können.
Daher beantragte ich am 08.04.2023 die freiwillige
Bereitstellung städtischer Finanzmittel
zum Neuerwerb.
Gleichzeitig bat ich um Information des Gremiums
über mögliche Zuwendungen an Kranke
und Menschen mit Behinderungen für stromverbrauchende
Hilfsmittel.
Stromkosten sind Teil des Sozialhilferegelsatzes.
Nachzahlungen werden vom Amt für soziale
Leistungen und Jobcenter (meist) nicht
übernommen. Es gibt auch kein Geld für die
Anschaffung stromsparender, umweltfreundlicherer
neuer Elektrogeräte.
Kranke und Menschen mit Behinderungen haben
durch den Betrieb von Hilfsmitteln einen
höheren Stromverbrauch, z. B. Schlafapnoe-
Therapiegerät oder Treppen-Lift.
UBV-Stadtrat Dr. Lothar Blatt

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