Vereine

Hilfe-zur-Selbsthilfe e. V.


Täter-Opfer-Ausgleich – außergerichtliche Konfliktregelung
Der Täter-Opfer-Ausgleich bietet geschädigten und beschuldigten Personen einer Straftat (Körperverletzung, Sachbeschädigung, Diebstahl, Beleidigung u. A.) die Möglichkeit, mit Hilfe neutraler Vermittlerinnen den Konflikt außergerichtlich zu regeln und den
verursachten Schaden wieder auszugleichen. Das ganze Verfahren ist für Teilnehmende kostenfrei.
Dieses Angebot richtet sich an jugendliche und erwachsene Personen, an Beteiligte von Konflikten, die sich vor der Tat nicht kannten, sowie an Beteiligte, die in engem Kontakt zueinander stehen (Familienangehörige, befreundete, benachbarte Personen, Mitschülerinnen, Arbeitskolleginnen…)
Jede Person hat einen rechtlichen Anspruch auf einen Täter-Opfer-Ausgleich (StGB § 46a) und kann sich beim Verein „Hilfe zur Selbsthilfe e.V.“ melden.
Da ein direkter, persönlicher Kontakt zwischen dem/den Konfliktbeteiligten stattfindet, können Gefühle wie Angst, Wut, Ärger geäußert und somit auch besser verarbeitet werden. Die beschuldigte Person wird mit der Tat und deren Folgen konfrontiert und hat die Möglichkeit, Verantwortung für ihr Verhalten zu übernehmen. Die geschädigte Person erfährt den Ursprung des Konflikts und kann Einfluss auf die Wiedergutmachung nehmen. Die Wiedergutmachung/Ausgleich kann von einer Entschuldigung, über gemeinnützige Arbeit, eine Spende, bis hin zu Schadensersatz- oder Schmerzensgeldzahlungen reichen. Der Ausgleich wird von den Konfliktbeteiligten „ausgehandelt“ und soll von beiden Seiten getragen werden (win-winLösung). Die allparteiliche Vermittlungsperson unterstützt beide Seiten dabei. Betroffene Personen können sich auch an den Verein wenden, bevor eine Anzeige erstattet wird.
Zur Beantwortung weiterer Fragen oder zum Besprechen Ihres speziellen Falles stehen
Ihnen die Mitarbeiterinnen des Vereins „Hilfe zur Selbsthilfe e.V.“ gerne zur Verfügung.
Tel: 06021-29135, www.Hilfe-zur-Selbsthilfe-ab.de

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