Parteien

Unabhängige Bürgervertretung (UBV) Aschaffenburg e. V.


Warum wir gegen die Klinikum-GmbH sind (Teil 2)
Derzeit haben die Mitarbeiter/innen neben ihrer gesetzlichen Rentenversicherung auf tarifvertraglicher Basis eine Zusatzversicherung bei der öffentlich-rechtlichen Bayerischen Versorgungskammer (BVK). Die BVK ist eine staatliche Oberbehörde des Freistaates Bayern im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums des Inneren und für Integration. Beim Wechsel in die Klinikum-GmbH wird den Beschäftigten in Aschaffenburg und Alzenau-Wasserlos angeboten, stattdessen einen Teil ihres Brutto-Einkommens in einer privaten Direktversicherungen anzulegen. Die Bedenken der UBV dagegen sind vor allem: Das durch die Direktversicherung geringere Brutto-Einkommen schmälert das Arbeitslosen-, Kranken- und Mutterschaftsgeld. Auch müssen während dieser Zeiten die Beiträge selbst bezahlt werden. Probleme kann es ferner bei sog. Störfällen in der Altersteilzeit geben. Ebenso ist die spätere staatliche Altersrente niedriger, was bei einer mäßigen Rendite aus der Direktversicherung nicht ausgeglichen wird. Die Privatrente muss voll versteuert werden. Zudem fallen für den Anteil über dem Freibetrag die kompletten Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an.
Dr. phil. Lothar Blatt (UBV-Stadtrat) und Willi Hart (UBV-Stadtrat a. D.)

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