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Die neue Grundsteuer ab 1.1.2025

Bayern geht einen Sonderweg bei der Berechnung der neuen Grundsteuer mit dem „Flächenmodell“. Hier werden Grundstücksgrößen und Wohnflächengrößen als Ausgang der Berechnung herangezogen anstatt der Berechnung des Bundes nach dem Verkehrswert, was durch eine Wertveränderung ständige Neuberechnungen verursacht. Die Stadt Aschaffenburg hat bei der Neuberechnung den Grundsteuerhebesatz B (bebaute und bebaubare Grundstücke) von 400 auf 430 erhöht um weiterhin ein Grundsteuereinkommen von ca. 13.6 Millionen Euro zu erzielen. Würde der Hebesatz bei 400 bleiben, fehlen dem Haushalt der Stadt Aschaffenburg 1 bis 2 Millionen Grundsteuereinnahmen. Veranlagt werden ca. 30.200 Steuerobjekte. Etwa 60 Prozent zahlen weniger als jetzt, etwa 40 Prozent zahlen mehr. Die Grundsteuer A (landwirtschaftliche Grundstücke) werden unverändert mit dem Hebesatz von 200 berechnet und spielen mit einer Gesamteinnahme von ca. 21.000 Euro eine untergeordnete Rolle. Herr Stadtdirektor Dr. Gruber und Herr Bogner vom Finanzresort der Stadt Aschaffenburg erläuterten erstklassig im letzten Plenum dem Stadtrat die Beschlussvorlage zur neuen Grundsteuer mit einstimmigem Ergebnis des Rates.
Marcus Weber, Stadtrat

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