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CSU Aschaffenburg OST


Einsatz für unsere Vereine hatte Erfolg – verschärfte Anforderungen entfallen wieder Das Problem verschärfter Auflagen bei Vereinsfesten für die Genehmigung befristeter Gaststättenerlaubnisse ist gelöst. Sowohl aus der Aschaffenburger Stadtverwaltung als auch aus der Staatsregierung wurde kommuniziert, dass man zum bis vor kurzem praktizierten einfachen Genehmigungsverfahren zurückkehren will. Zur Änderung kam es, weil ein stellvertretender Referatsleiter aus dem Wirtschaftsministerium von Staatsminister Aiwanger in einer Email darauf hingewiesen hatte, dass die bestehende Genehmigungspraxis teilweise zu lax sei. In Aschaffenburg führten diese „Auslegungshinweise“ dazu, dass man von einem im Gesetz möglichen vereinfachten Genehmigungsverfahren auch bei kleineren Vereinsfesten kaum mehr Gebrauch machte. Vereinen wurde nun abverlangt, bei öffentlichen Festveranstaltungen ein polizeiliches Führungszeugnis, einen Gewerberegisterauszug und eine Hinweisbescheinigung der IHK vorzulegen! Dies entsprach weder einer praxisnahen und vereinsfreundlichen Handhabung des Gesetzes noch dem Geist der Ausnahmeregel des § 12 GastG. Die veränderte Genehmigungspraxis in der Stadtverwaltung hat zu großer und berechtigter Verärgerung bei betroffenen Vereinen geführt. Denn sie führte dazu, dass z.B. für ein kleines Starkbierfest eines eingesessenen Vereins mit begrenzter Teilnehmerzahl oder für den Bierausschank an die anwesenden Eltern bei einem öffentlichen Kinderfasching eines Sportvereins ein polizeiliches Führungszeugnis, ein Unterrichtungsnachweis und ggf. ein Gewerberegisterauszug als Nachweise der „Zuverlässigkeit“ im Rahmen der Genehmigung verlangt wurde. Der finanzielle und zeitliche Aufwand für die Vereine in der Vorbereitung wurde dadurch extrem erhöht. Auch seitens der Stadt Aschaffenburg und der Bayerischen Staatsregierung war eine Verschärfung eigentlich nicht gewollt. Ganz im Gegenteil wurde in verschiedenen Zusammenhängen der Wille geäußert, den Vereinen die Arbeit zu erleichtern. Um dies wieder zu ändern, wurde seitens der CSU auf zwei Ebenen angesetzt: Unser Landtagsabgeordneter Prof. Winfried Bausback hat in zwei Schreiben, eines an die Fachebene und eines an Staatsminister Aiwanger und die Fraktionsvorsitzenden der Regierungsparteien in München erreicht, dass durch das Ministerium klargestellt wurde, dass für Vereinsfeste in der Regel das vereinfachte Verfahren angewendet werden kann. Auch die CSU Stadtratsfraktion hat sofort einen entsprechenden Antrag für die Rückkehr zum vereinfachten Genehmigungsverfahren in der Stadt gestellt. Dies wurde seitens der Stadtverwaltung auch zugesichert. Dieses Ergebnis ist wichtig – für die Vereine, für unsere Stadtteile und für den Zusammenhalt unserer Bürgerinnen und Bürger.

Für die CSU- Fraktion Johanna Rath

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