Parteien

CSU-Ortsverbände Damm/Strietwald


Einsatz für unsere Vereine hatte Erfolg –
verschärfte Anforderungen entfallen wieder

Das Problem verschärfter Auflagen bei Vereinsfesten
für die Genehmigung befristeter
Geschäftserlaubnisse ist gelöst.
Ausgangspunkt war die Gesetzesauslegung
eines Mitarbeiters des Wirtschaftsministeriums
sowie die nachfolgende Reaktion der Stadtverwaltung
im Verwaltungsvollzug. Die Tatsache,
dass die Genehmigungspraxis in der Stadtverwaltung
in jüngerer Zeit geändert worden
war, hat zu berechtigter Verärgerung bei Vereinen
geführt. So mussten z.B. für ein kleines
Starkbierfest eines eingesessenen Vereins mit
begrenzter Teilnehmerzahl od. für den Bierausschank
an die anwesenden Eltern bei einem
öffentlichen Kinderfasching eines Sportvereins
ein polizeil. Führungszeugnis, ein Unterrichtungsnachweis
und ggf. ein Gewerberegisterauszug
als Nachweise der „Zuverlässigkeit“ im
Rahmen der Genehmigung vorgelegt werden.
Dies hatte verständlicherweise erhebliche Irritationen
bei örtlichen Vereinen ausgelöst, die
jetzt durch den Einsatz unseres Landtagsabgeordneten
Prof. Dr. Winfried Bausback
geklärt werden konnten. Dieser hat nach Anschreiben
an die Fachebene und an Staatsminister
Aiwanger in München eine Klarstellung
durch das Bayerische Wirtschaftsministerium
erreicht, wonach für Vereinsfeste nach wie
vor in der Regel das vereinfachte Verfahren
(„unter erleichterten Voraussetzungen“) angewendet
werden kann. Diese Initiative von
Winfried Bausback wurde ergänzend flankiert
durch einen Antrag der CSU-Stadtratsfraktion,
der zum Ziel hatte, dass die Verwaltung der
Stadt Aschaffenburg für Vereinsfeste wieder
zum vereinfachten Genehmigungsverfahren
zurückkehrt, so wie es auch andere Städte
und Gemeinden in der Region ungeachtet der
beschriebenen Irritationen durchgehend praktiziert
haben.
Für Vereinsfeste kann also weiterhin von dem
im Gesetz vorgesehenen vereinfachten Verfahren
Gebrauch gemacht werden. Die Vorlage
eines polizeilichen Führungszeugnisses, eines
Gewerberegisterauszuges und eines Unterrichtungsnachweises
nach dem Gaststättengesetz
wird demnach bei Vereinsfesten in aller Regel
weiterhin entbehrlich sein. Dieses Ergebnis ist
wichtig – für die Vereine, für unsere Stadtteile
und für den Zusammenhalt unserer Bürgerinnen
und Bürger, so Winfried Bausback.
Schließlich eine weitere gute Nachricht für Vereine!
Wie Winfried Bausback mitteilt, müssen
Vereine in Bayern bei nicht-kommerziellen
Festen ab April keine Gebühren mehr an die
Rechteverwertungsgesellschaft GEMA entrichten.
Stattdessen zahlt der Freistaat Bayern.
Winfried Bausback, MdL, Stadtrat
Petra Koch, CSU-Ortsverband Damm
Maria Bausback, CSU Strietwald, Stadträtin

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